Wir leben Transparenz.
Unsere FAQ – häufig gestellte Fragen
ALLE ANTWORTEN. AUF EINEN BLICK.
Wer kann betreut werden?
EMVA betreut vorwiegend Unternehmer und Unternehmerinnen, Freiberufler und Führungskräfte aber auch Angestellte aus Südtirol sowie deren Familienangehörige .
Ab wann greift der Betreuungsschutz?
Das Anrecht auf die Betreuung beginnt ab den 1. Tag bei unfallbedingten Vorfällen, für alle anderen Fälle mit dem 60. Tag nach Eintragung.
Bis zu welchem Alter werde ich betreut?
Für die Betreuung gibt es kein Alterslimit. Neueintragungen sind jedoch nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.
Bin ich auch im Ausland geschützt?
Die Absicherung greift weltweit.
Wie kann ich die EMVA für Infos am besten kontaktieren?
Sie erreichen uns per Mail: info@emva.it und Telefon: 0471 971868. Unsere Adresse und Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website unter KONTAKT. Für individuelle Beratungen vor Ort oder in unseren Büros ersuchen wir um eine vorherige Terminvereinbarung.
Wie kann ich die Unterlagen für eine Auszahlung übermitteln?
Die für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen können Sie direkt ins Portal eingeben, uns mailen, faxen, per Post zusenden oder auch persönlich in unseren Büros abgeben.
Benötigt es für die Auszahlung die Originalrechnungen?
Grundsätzlich genügen die Rechnungskopien. Nur in vereinzelten Fällen sind die Originale erforderlich. Diese werden nach erfolgter Auszahlung rückerstattet.
Wie lange muss ich auf die Rückvergütung warten?
Die durchschnittliche Wartezeit auf unsere Auszahlungen beträgt für die in das EMVA-Portal eingetragenen Mitglieder weniger als 10 Arbeitstage. Die Auszahlungen erfolgen jeweils am 12. und 27. des Monats.
Wie erfolgen die Rückvergütungen und an wen gehen diese?
Die Vergütungen erfolgen ausschließlich an das Mitglied und zwar mittels Banküberweisung. Mit erfolgter Auszahlung übermitteln wir dem Mitglied eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Rückvergütungen.
Wie ist der EMVA-Mitgliedsbeitrag zu zahlen?
Nach Eintragung bzw. in den darauffolgenden Jahren jeweils zum Jahresbeginn wird der Einzahlungsschein für den fälligen Jahresbeitrag per Post zugestellt. Die Einzahlung kann mittels „freccia“ oder Banküberweisung erfolgen.
Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?
Alle EMVA-Jahresbeiträge können steuerlich abgesetzt werden.
Wie kann ich kündigen?
Eine Kündigung bzw. ein Austragungswunsch aus der Körperschaft ist mit eingeschriebenem Brief oder PEC-Mail zu übermitteln und wird mit Jahresende wirksam, wenn sie innerhalb 30. September mitgeteilt wurde, anderenfalls mit Ende des darauf folgenden Jahres.
Sie haben eine Frage?
WIR BERATEN SIE GERNE.
Gemeinsam finden wir das beste Vorsorgepaket für Sie! Rufen Sie uns an unter 0471 971868 oder schreiben Sie uns an info@emva.it – ganz unverbindlich.